Wer in Deutschland eine elektronische Kasse nutzt, muss die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) einhalten. Das klingt komplizierter, als es ist – wenn die Kasse die Pflichten von Haus aus erfüllt.
Die drei wichtigsten Pflichten
- TSE (technische Sicherheitseinrichtung): Jede Buchung wird fälschungssicher signiert. Ohne TSE darf keine elektronische Kasse betrieben werden.
- Belegausgabepflicht: Zu jedem Verkauf muss ein Beleg angeboten werden – gedruckt oder digital (z. B. per QR-Code).
- Kassenmeldung: Seit 2025 müssen Kassen dem Finanzamt elektronisch gemeldet werden – neue Geräte innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Was bei einer Kassen-Nachschau geprüft wird
Das Finanzamt darf unangekündigt vorbeikommen und die Kasse prüfen. Wichtig sind dann der Export im DSFinV-K-Format, die Verfahrensdokumentation und ein sauberer Tagesabschluss (Z-Bon). Fehlt etwas, drohen Hinzuschätzungen.
Worauf du bei einer neuen Kasse achten solltest
- Zertifizierte TSE und DSFinV-K-Export sind Pflicht, keine Option.
- Kartenzahlung, Trinkgeld und Bon-Druck sollten ohne Zusatzgerät funktionieren.
- Umsätze sollten direkt in Buchhaltung und Auswertung fließen – ohne Doppelerfassung.
Die ardda-Kasse läuft auf Tablet oder Handy, ist TSE-fähig und liefert Tagesabschluss, Kassenbuch und Export für den Steuerberater. Alle Umsätze erscheinen sofort im Dashboard.
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