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Angebot schreiben im Handwerk: Aufbau, Muster und Tipps

Wie ein gutes Angebot im Handwerk aufgebaut ist: Leistungsbeschreibung, Positionen, Bindefrist und Zahlungsbedingungen – mit Muster-Tabelle und Tipps zum Nachfassen.

09. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit ardda Redaktion Aufträge & Angebote
Angebot schreiben im Handwerk: Aufbau, Muster und Tipps

Ein Angebot schreiben im Handwerk heißt: dem Kunden schriftlich, nachvollziehbar und verbindlich sagen, welche Leistung du zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen erbringst. Ein gutes Angebot besteht aus Kopfdaten, einer klaren Leistungsbeschreibung, einzelnen Positionen mit Menge, Einheit und Einheitspreis, einer Summe mit Umsatzsteuer, einer Bindefrist und den Zahlungsbedingungen.

Klingt selbstverständlich, entscheidet aber oft über den Auftrag. Kunden vergleichen mehrere Angebote nebeneinander und nehmen nicht automatisch das billigste, sondern häufig das, das sie am besten verstehen. Im Folgenden findest du den Aufbau Schritt für Schritt, die rechtlichen Grundlagen, ein kurzes Muster und Tipps, wie du nach dem Versand sinnvoll nachfasst.

Was gehört in ein Handwerker-Angebot?

Anders als bei der Rechnung schreibt das Gesetz für ein Angebot keine festen Pflichtangaben vor. Trotzdem gibt es Inhalte, ohne die ein Angebot kaum funktioniert, und solche, die Missverständnisse verhindern. Es lohnt sich, die Kopfdaten schon so anzulegen wie später auf der Rechnung, denn dann musst du beim Abrechnen nichts neu erfassen. Welche Angaben eine Rechnung zwingend braucht, steht in unserem Beitrag zu den Pflichtangaben einer Rechnung.

Inhalte, die praktisch Pflicht sind

  • Name und Anschrift deines Betriebs sowie des Kunden
  • Angebotsnummer und Datum
  • Bauvorhaben bzw. Einsatzort (Adresse, ggf. Raum oder Etage)
  • Leistungsbeschreibung mit einzelnen Positionen
  • Menge, Einheit, Einheitspreis und Gesamtpreis je Position
  • Nettosumme, Umsatzsteuer und Bruttosumme (bei Privatkunden ist der Endpreis inklusive Umsatzsteuer entscheidend)
  • Bindefrist bzw. Gültigkeitsdauer
  • Zahlungsbedingungen

Inhalte, die du zusätzlich aufnehmen solltest

  • Geplanter Ausführungszeitraum oder Vorlaufzeit
  • Annahmen und Voraussetzungen, zum Beispiel „Untergrund tragfähig und trocken“ oder „Strom und Wasser bauseits vorhanden“
  • Ausdrücklich nicht enthaltene Leistungen (etwa Entsorgung, Gerüst, Elektroanschluss)
  • Umgang mit Mehr- oder Minderleistungen und Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß
  • Getrennter Ausweis von Lohn- und Materialanteil, damit Privatkunden den Steuerbonus nach § 35a EStG nutzen können
  • Hinweis auf deine Kleinunternehmerregelung, falls du keine Umsatzsteuer ausweist

Der getrennte Lohnanteil ist ein unterschätztes Verkaufsargument. Privatkunden können 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Wie das genau funktioniert, erklärt der Artikel zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Wer das schon im Angebot sichtbar macht, nimmt dem Kunden eine Frage ab.

Die Leistungsbeschreibung: Herzstück des Angebots

Die meisten Streitigkeiten nach einem Auftrag drehen sich nicht um den Preis, sondern um die Frage, was eigentlich vereinbart war. Deshalb ist die Leistungsbeschreibung der wichtigste Teil. Beschreibe jede Position so, dass ein Dritter ohne Ortstermin versteht, was gemacht wird. Statt „Wand streichen“ besser: „Wandflächen im Wohnzimmer zweimal mit Dispersionsfarbe weiß, Nassabrieb Klasse 2, streichen, inkl. Abdecken von Boden und Möbeln“.

Hilfreich sind drei Fragen pro Position: Was wird gemacht? Womit (Material, Qualität, Hersteller oder „gleichwertig“)? In welchem Umfang (Menge und Einheit)? Wenn du mit Pauschalen arbeitest, beschreibe trotzdem, was die Pauschale umfasst und was nicht. Eine Pauschale ohne Leistungsgrenze ist im Streitfall dein Risiko.

Positionen mit Menge, Einheit und Einheitspreis

Für die meisten Gewerke hat sich die Abrechnung nach Einheitspreisen bewährt: Jede Position hat eine Menge (zum Beispiel 42,5), eine Einheit (m², lfm, Stück, Stunde, pauschal) und einen Einheitspreis. Der Gesamtpreis ergibt sich aus Menge mal Einheitspreis. Der Vorteil: Weicht die tatsächliche Menge später ab, wird nach dem tatsächlichen Aufmaß abgerechnet und niemand muss neu verhandeln. Wie du Mengen sauber ermittelst, steht im Beitrag Aufmaß erstellen.

Gliedere größere Angebote in Titel oder Abschnitte, etwa „Vorarbeiten“, „Fliesenarbeiten Boden“, „Fliesenarbeiten Wand“, „Nebenarbeiten“. Das erleichtert dem Kunden den Vergleich und dir später die Abschlagsrechnungen.

Kostenvoranschlag oder Angebot: der Unterschied

Im Alltag werden die Begriffe oft durcheinandergeworfen, rechtlich sind sie verschieden. Ein Angebot ist ein verbindlicher Antrag auf Abschluss eines Vertrags im Sinne von § 145 BGB. Nimmt der Kunde innerhalb der Bindefrist an, kommt der Vertrag zu den genannten Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine fachliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten.

MerkmalAngebotKostenvoranschlag
BindungVerbindlich innerhalb der BindefristUnverbindliche Schätzung, sofern nichts anderes vereinbart
PreisabweichungBei Einheitspreisen nur über die Menge, sonst nur mit NachtragModerate Überschreitung möglich; bei wesentlicher Überschreitung musst du den Kunden unverzüglich informieren (§ 649 BGB)
Vergütung für die ErstellungIn der Regel kostenlosIm Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB), außer es wurde ausdrücklich vereinbart
Typischer EinsatzKlar planbare LeistungenReparaturen mit unklarem Umfang

Eine feste Prozentgrenze für eine „wesentliche“ Überschreitung steht nicht im Gesetz, die Gerichte entscheiden im Einzelfall. Wenn absehbar ist, dass es deutlich teurer wird, informiere den Kunden lieber früh und schriftlich. Er kann dann kündigen, du erhältst die bis dahin erbrachte Leistung vergütet.

Verbindlich oder unverbindlich formulieren?

Formulierungen wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ machen aus deinem Angebot eine bloße Einladung an den Kunden, seinerseits einen Auftrag zu erteilen. Den musst du dann noch annehmen, zum Beispiel per Auftragsbestätigung. Das kann sinnvoll sein, wenn Materialpreise stark schwanken oder deine Kapazität unsicher ist. Für den Kunden wirkt ein verbindliches Angebot mit klarer Bindefrist aber meist professioneller.

Bindefrist und Zahlungsbedingungen

Ohne Bindefrist ist ein Angebot nur so lange annehmbar, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort zu rechnen ist (§ 147 BGB). Was das konkret heißt, ist Auslegungssache. Setze deshalb eine eigene Frist, zum Beispiel „Wir halten uns an dieses Angebot vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden“. Bei stark schwankenden Materialpreisen ist eine kürzere Frist oder eine Preisgleitklausel für das Material sinnvoll. Preisgleitklauseln gegenüber Verbrauchern sind rechtlich heikel; lass sie im Zweifel prüfen.

Zu den Zahlungsbedingungen gehören Zahlungsziel, Bankverbindung und – bei größeren Aufträgen – ein Zahlungsplan mit Abschlägen. Typisch ist etwa: 30 Prozent nach Materiallieferung, 40 Prozent nach Rohbauabschnitt, Rest nach Abnahme. Welche Regeln bei Abschlägen gelten, besonders bei Verbraucherbauverträgen, erklärt der Beitrag zur Abschlagsrechnung im Handwerk. Skonto solltest du nur anbieten, wenn du es einkalkuliert hast, und dann mit klarer Frist („2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang“).

Muster-Angebot: ein kurzes Beispiel

Das folgende Beispiel zeigt ein kleines Malerangebot für ein Wohnzimmer. Die Preise sind frei gewählte Beispielwerte und keine Empfehlung; deine Preise hängen von Region, Aufwand und Kalkulation ab.

Pos.LeistungMengeEinheitEP nettoGP netto
1Boden und Möbel abdecken, Abkleben von Fenstern und Türen1pauschal120,00 €120,00 €
2Risse und Löcher spachteln, schleifen3Std.58,00 €174,00 €
3Wandflächen grundieren42,5m²2,80 €119,00 €
4Wandflächen 2× streichen, Dispersion weiß42,5m²9,50 €403,75 €
5Decke 2× streichen, Dispersion weiß17,1m²10,50 €179,55 €
Summe netto996,30 €
zzgl. 19 % USt189,30 €
Gesamtbetrag brutto1.185,60 €

Darunter gehören ein Satz zum Lohnanteil (zum Beispiel „Im Gesamtbetrag sind Arbeitskosten von brutto … € enthalten“), die Bindefrist, die Zahlungsbedingungen, der Hinweis „Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß“ sowie ein Feld für die Unterschrift des Kunden. Mit einer unterschriebenen Rücksendung hast du die Annahme sauber dokumentiert.

Wird der Vertrag außerhalb deiner Geschäftsräume mit einem Verbraucher geschlossen, etwa direkt beim Kunden zu Hause oder rein per E-Mail, kann ein Widerrufsrecht bestehen. Dann musst du über das Widerrufsrecht belehren. Kläre die passende Belehrung mit deiner Kammer oder einem Anwalt.

Typische Fehler beim Angebot

  • Zu ungenaue Positionen: „Bad fliesen, pauschal“ führt fast sicher zu Diskussionen.
  • Keine Annahmen genannt: Wenn der Untergrund schlechter ist als gedacht, brauchst du eine Grundlage für den Nachtrag.
  • Nebenleistungen vergessen: Anfahrt, Entsorgung, Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen kosten Geld.
  • Kein Datum, keine Frist: Dann ist unklar, ob ein Angebot nach Monaten noch gilt.
  • Nur Nettopreise an Privatkunden: Verbraucher müssen den Endpreis inklusive Umsatzsteuer sehen.
  • Zu spät verschickt: Wer zwei Wochen nach dem Ortstermin anbietet, ist oft schon raus.

Nachfassen: wann und wie

Viele Angebote versanden, weil niemand nachhakt. Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht nach etwa einer Woche ist üblich und wird von den meisten Kunden nicht als aufdringlich empfunden. Frag konkret: Ist alles verständlich? Gibt es Fragen zu einzelnen Positionen? Passt der Zeitraum? Oft erfährst du dabei, dass der Kunde an einer Stelle unsicher ist, die du leicht klären kannst, etwa durch eine Alternativposition mit günstigerem Material.

Ein zweites Nachfassen kurz vor Ablauf der Bindefrist ist ebenfalls sinnvoll. Wird ein Angebot abgelehnt, frag freundlich nach dem Grund. Die Antworten helfen dir, deine Kalkulation und Texte zu verbessern. Wer seine Angebote regelmäßig auswertet, merkt schnell, bei welchen Leistungen er zu teuer oder zu billig liegt. Weitere Wege zu neuen Anfragen beschreibt der Beitrag Aufträge im Internet finden.

So hilft dir ardda

Mit ardda erstellst du Angebote aus deinen Artikeln und Leistungen, übernimmst Mengen aus dem Aufmaß und wandelst ein angenommenes Angebot mit wenigen Klicks in eine Rechnung um. Kunden und Vorgänge liegen in der Kundenverwaltung, sodass du siehst, welche Angebote noch offen sind. Neue Anfragen findest du außerdem unter den offenen Aufträgen für Betriebe.

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Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich für ein Angebot etwas berechnen dürfen?

Ein normales Angebot ist in Deutschland üblicherweise kostenlos. Ist die Erstellung sehr aufwendig, etwa mit Planung, Messungen oder Bauteilöffnung, kannst du dafür eine Vergütung verlangen, musst das aber vorher ausdrücklich mit dem Kunden vereinbaren. Ohne Vereinbarung ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu bezahlen. Manche Betriebe verrechnen eine Planungspauschale bei Auftragserteilung, das sollte dann ebenfalls vorab schriftlich festgehalten werden.

Ist ein per E-Mail verschicktes Angebot verbindlich?

Ja, die Form spielt für die Verbindlichkeit keine Rolle. Ein Angebot per E-Mail oder als PDF bindet dich genauso wie ein Brief, solange du es nicht ausdrücklich als unverbindlich bezeichnest. Für die Annahme durch den Kunden reicht ebenfalls eine E-Mail. Zur Beweissicherung ist eine unterschriebene Rücksendung oder eine schriftliche Auftragsbestätigung trotzdem empfehlenswert, gerade bei größeren Summen.

Was mache ich, wenn sich nach der Annahme Mehrarbeiten ergeben?

Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nicht im Angebot stehen, solltest du vor der Ausführung als Nachtrag anbieten und vom Kunden bestätigen lassen. Bei Einheitspreisen wird eine reine Mengenänderung über das Aufmaß abgerechnet. Neue Positionen brauchen dagegen eine eigene Vereinbarung. Dokumentiere den Anlass, zum Beispiel mit Fotos, und halte die Absprache schriftlich fest, damit es bei der Schlussrechnung keinen Streit gibt.

Wie lange sollte die Bindefrist sein?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Viele Betriebe arbeiten mit zwei bis sechs Wochen. Je stärker deine Materialpreise schwanken und je voller dein Terminkalender ist, desto kürzer sollte die Frist sein. Bei langen Fristen kannst du den Ausführungszeitraum offen lassen und einen Starttermin erst nach Auftragserteilung zusagen. Wichtig ist, dass die Frist eindeutig formuliert ist, etwa mit konkretem Datum.

Darf ich Positionen später teurer abrechnen als angeboten?

Den vereinbarten Einheitspreis kannst du nicht einseitig erhöhen. Abweichen darf nur die Menge, wenn nach Aufmaß abgerechnet wird. Bei einem Kostenvoranschlag ist eine moderate Überschreitung möglich, bei einer wesentlichen Überschreitung musst du den Kunden unverzüglich informieren. Wer Preisänderungen für Material ermöglichen will, braucht eine wirksame Preisgleitklausel, die gerade gegenüber Verbrauchern sorgfältig formuliert sein muss.

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