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E-Rechnung: Was kleine Betriebe jetzt wissen müssen

Seit 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können, ab 2027 wird das Ausstellen Pflicht. So stellst du ohne Stress um.

25. September 2026 1 Min. Lesezeit ardda Redaktion

Die E-Rechnung ist keine PDF per E-Mail, sondern ein strukturiertes Datenformat (XRechnung oder ZUGFeRD), das Buchhaltungsprogramme automatisch lesen. Für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland wird sie schrittweise Pflicht.

Die Fristen im Überblick

  • Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und archivieren können – ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen an Geschäftskunden ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028: Pflicht für alle Unternehmen – auch Kleinbetriebe.

Rechnungen an Privatkunden sind von der Ausstellungspflicht nicht betroffen. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € ebenfalls nicht.

Was du praktisch tun solltest

  • Eine feste E-Mail-Adresse für Eingangsrechnungen einrichten und Rechnungen revisionssicher ablegen (GoBD).
  • Deine Rechnungssoftware muss ZUGFeRD oder XRechnung erzeugen können – idealerweise per Klick.
  • Steuerberater fragen, in welchem Format er die Belege bekommen möchte (z. B. DATEV-Export).

So macht es ardda

In ardda erzeugst du aus jeder Rechnung mit einem Klick ein PDF und die passende E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung). Belege werden GoBD-konform archiviert, Mahnungen laufen automatisch, und der Steuerberater bekommt alles als CSV- oder DATEV-Export.

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