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Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG (2026)

Mit § 35a EStG senkst du deine Steuer direkt um 20 % der Arbeitskosten von Handwerkern. So funktioniert der Bonus, welche Belege nötig sind und welche Fehler du vermeiden solltest.

09. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit ardda Redaktion Steuern & Recht
Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG (2026)

Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG kannst du nutzen, wenn du in deinem Haushalt Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten durchführen lässt. Nach der aktuell geltenden Regel werden 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Das entspricht begünstigten Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro.

Der Bonus ist eine echte Steuerermäßigung: Er mindert nicht dein zu versteuerndes Einkommen, sondern die Steuer selbst. Damit lohnt er sich unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz – vorausgesetzt, du zahlst überhaupt Einkommensteuer.

Welche Handwerkerleistungen absetzbar sind

Begünstigt sind Arbeiten, die in deinem Haushalt erbracht werden und die Wohnung oder das Haus erhalten, renovieren oder modernisieren. Typische Beispiele sind:

  • Streichen von Wänden, Decken, Fenstern und Türen, Tapezieren
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern, Türen, Bodenbelägen und Fliesen
  • Arbeiten an Heizung, Sanitär- und Elektroinstallationen, inklusive Wartung
  • Badsanierung und Modernisierung der Küche
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade und an Garagen
  • Gartengestaltung und Pflasterarbeiten auf dem eigenen Grundstück
  • Reparatur von Haushaltsgeräten in der Wohnung, Schornsteinfegerarbeiten

Nicht begünstigt sind nach der Verwaltungsauffassung Neubaumaßnahmen, also Arbeiten, mit denen neue Wohn- oder Nutzfläche geschaffen wird, etwa beim Bau eines neuen Hauses. Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude wird dagegen je nach Einzelfall unterschiedlich beurteilt – hier lohnt der Blick in die aktuellen Hinweise der Finanzverwaltung oder die Frage an den Steuerberater.

Nur Arbeitskosten zählen – nicht das Material

Absetzbar sind ausschließlich die Kosten für Arbeit. Dazu gehören neben dem Lohn auch Anfahrtskosten, Maschinen- und Gerätekosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Material wie Fliesen, Farbe, Heizkörper oder Armaturen ist dagegen nicht begünstigt.

Deshalb ist es wichtig, dass die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist. Ein Pauschalpreis ohne Aufteilung ist für den Steuerbonus problematisch. Bitte den Betrieb schon im Angebot um eine getrennte Darstellung. Wie du Angebote auch sonst sauber prüfst, liest du im Ratgeber Handwerker-Angebote richtig vergleichen.

Voraussetzungen: Rechnung und Überweisung

Damit das Finanzamt den Bonus anerkennt, müssen zwei formale Bedingungen erfüllt sein:

  1. Eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der Leistung, Ausführungsort und Arbeitskostenanteil hervorgehen.
  2. Unbare Zahlung auf das Konto des Betriebs, zum Beispiel per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung. Barzahlung ist ausgeschlossen – auch wenn du eine Quittung bekommst.

Außerdem gilt: Die Arbeiten müssen in deinem Haushalt in der EU oder im EWR erbracht werden. Dazu zählen auch ein selbst genutztes Ferienhaus oder eine Zweitwohnung. Und die Leistung darf nicht zusätzlich öffentlich gefördert werden. Nimmst du für dieselbe Maßnahme etwa einen KfW-Zuschuss oder eine Förderung im Rahmen der BEG in Anspruch, scheidet § 35a für diese Kosten aus. Auch eine Doppelberücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist nicht möglich, ebenso wenig die gleichzeitige Nutzung der Steuerermäßigung für energetische Sanierung nach § 35c EStG für dieselben Aufwendungen.

Rechnungen und Kontoauszüge musst du der Steuererklärung nicht beilegen, solltest sie aber aufbewahren. Das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern.

Beispielrechnung

Angenommen, du lässt dein Badezimmer modernisieren und erhältst diese Rechnung:

PositionBetrag (brutto)
Material (Fliesen, Armaturen, Kleber)4.200 €
Arbeitskosten inkl. Anfahrt und Maschinen5.000 €
Gesamt9.200 €
Steuerermäßigung: 20 % von 5.000 €1.000 €

Du sparst in diesem Beispiel 1.000 Euro Einkommensteuer. Hättest du im selben Jahr noch einen Malerbetrieb mit 2.500 Euro Arbeitskosten beauftragt, kämen rechnerisch weitere 500 Euro hinzu – du würdest aber durch den Höchstbetrag von 1.200 Euro begrenzt.

Bei größeren Projekten kann es deshalb sinnvoll sein, Arbeiten auf zwei Kalenderjahre zu verteilen. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Wenn du Abschlagszahlungen leistest, zählt jede Zahlung in dem Jahr, in dem sie geflossen ist. Wie Abschläge funktionieren, erklärt der Ratgeber Abschlagsrechnung im Handwerk. Für eine Kostenschätzung vorab hilft dir der Preisrechner.

Als Mieter oder Wohnungseigentümer profitieren

Auch Mieter können den Steuerbonus nutzen. Lässt der Vermieter Handwerksarbeiten am Haus ausführen und legt er die Kosten über die Nebenkostenabrechnung um – zum Beispiel Wartung der Heizung oder Reparaturen im Treppenhaus –, kannst du deinen Anteil geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Abrechnung oder eine gesonderte Bescheinigung die begünstigten Arbeitskosten ausweist. Viele Hausverwaltungen stellen dafür eine Bescheinigung nach § 35a EStG aus. Fehlt sie, frag aktiv danach.

Wohnungseigentümer erhalten die Aufstellung in der Regel über die Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft. Wichtig ist auch hier, dass Arbeitskosten und Material getrennt ausgewiesen sind.

Abgrenzung zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Neben den Handwerkerleistungen gibt es in § 35a EStG eine zweite, eigene Kategorie: haushaltsnahe Dienstleistungen. Dazu zählen Tätigkeiten, die gewöhnlich Haushaltsmitglieder selbst erledigen, etwa Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Gartenpflege wie Rasenmähen, Treppenhausreinigung oder Winterdienst. Auch hier gilt eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, allerdings mit einem eigenen Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr.

KategorieErmäßigungHöchstbetrag pro Jahr
Handwerkerleistungen20 % der Arbeitskosten1.200 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen20 % der Arbeitskosten4.000 €
Minijob im Privathaushalt20 % der Aufwendungen510 €

Die Töpfe stehen nebeneinander und können gleichzeitig genutzt werden. Dieselbe Rechnung darfst du aber nur einmal ansetzen. Ob eine Leistung als Handwerkerleistung oder haushaltsnahe Dienstleistung gilt, hängt von der Art der Arbeit ab – das Ausräumen einer Wohnung bei einer Entrümpelung ist zum Beispiel eher eine haushaltsnahe Dienstleistung (siehe Entrümpelung: Kosten 2026).

Wartung, Prüfung und Leistungen vor der Grundstücksgrenze

Nicht nur Reparaturen und Renovierungen sind begünstigt, sondern auch regelmäßige Wartungsarbeiten. Dazu gehören etwa die jährliche Wartung der Heizungsanlage, die Wartung von Rauchwarnmeldern, die Überprüfung von Dachrinnen oder die Reinigung einer Lüftungsanlage. Gerade diese wiederkehrenden Kosten werden häufig vergessen, obwohl sie Jahr für Jahr einen kleinen Steuervorteil bringen.

Etwas schwieriger ist die Abgrenzung bei Arbeiten außerhalb des eigenen Grundstücks. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Leistungen begünstigt sein, die jenseits der Grundstücksgrenze erbracht werden, wenn sie in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen – ein Beispiel ist der Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz. Erschließungsbeiträge, die von der Gemeinde für den Straßenausbau erhoben werden, sind dagegen nach der Verwaltungsauffassung nicht begünstigt. Weil die Abgrenzung im Detail kompliziert ist, solltest du in solchen Fällen die aktuelle Verwaltungsauffassung prüfen oder deinen Steuerberater fragen.

Werkstattleistungen

Ein Sonderfall sind Arbeiten, die teilweise in der Werkstatt des Betriebs erledigt werden, etwa das Anfertigen eines Einbauschranks oder die Reparatur eines Fensterflügels. Hier ist die Behandlung nicht in jedem Fall eindeutig. Achte darauf, dass auf der Rechnung erkennbar ist, welche Arbeiten in deinem Haushalt ausgeführt wurden, damit du zumindest diesen Anteil sicher geltend machen kannst.

Häufige Fehler

  • Barzahlung – auch mit Quittung wird sie nicht anerkannt.
  • Rechnung ohne getrennten Arbeitskostenanteil.
  • Material oder Geräte mitgerechnet.
  • Gleichzeitig Förderung (z. B. KfW/BEG) für dieselbe Maßnahme erhalten.
  • Kosten für Neubau statt Bestand angesetzt.
  • Höchstbetrag ausgeschöpft und weitere Arbeiten ins gleiche Jahr gelegt.
  • Die Bescheinigung aus der Nebenkostenabrechnung nicht angefordert.

Beachte außerdem: Die Steuerermäßigung kann nur so hoch sein wie deine tatsächliche Einkommensteuer. Wer keine oder nur wenig Steuer zahlt, zum Beispiel wegen geringer Rente, profitiert nicht oder nur teilweise. Ein Übertrag in Folgejahre ist nicht vorgesehen.

Über mögliche Änderungen an § 35a EStG wird politisch diskutiert. Dieser Artikel beschreibt die aktuell geltende Regel (Stand: Oktober 2026). Bitte prüfe vor größeren Entscheidungen den aktuellen Stand beim Steuerberater oder Finanzamt.

So hilft dir ardda

Auf ardda kannst du deinen Auftrag kostenlos einstellen; passende Betriebe aus deiner Region melden sich mit Angeboten, oder du findest über die Unternehmenssuche Betriebe in deiner Nähe. Gib in deiner Anfrage gleich mit an, dass du Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen haben möchtest – dann passt die Rechnung später auch für die Steuererklärung. Eine Übersicht aller Fachrichtungen findest du unter Gewerke.

Auftrag kostenlos einstellen

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

In welcher Zeile der Steuererklärung trage ich Handwerkerleistungen ein?

Handwerkerleistungen gibst du in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ zur Einkommensteuererklärung an. Dort gibt es getrennte Felder für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen. Trage nur den Arbeitskostenanteil inklusive Umsatzsteuer ein. Die genaue Zeilennummer kann sich von Jahr zu Jahr ändern, deshalb orientiere dich an der Bezeichnung im jeweiligen Formular oder in deiner Steuersoftware.

Kann ich auch Handwerkerkosten für die Wohnung meiner Eltern absetzen?

Grundsätzlich muss die Leistung in deinem eigenen Haushalt erbracht werden. Bezahlst du Arbeiten in der Wohnung deiner Eltern, die dort einen eigenen Haushalt führen, ist der Bonus für dich in der Regel nicht möglich. Deine Eltern können ihn nur nutzen, wenn sie selbst zahlen und Einkommensteuer schulden. Lass dir in solchen Konstellationen am besten vom Steuerberater helfen.

Wie wird der Höchstbetrag bei Ehepaaren aufgeteilt?

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gilt der Höchstbetrag von 1.200 Euro für Handwerkerleistungen einmal pro Haushalt und nicht pro Person. Leben zwei unverheiratete Personen in einem gemeinsamen Haushalt, steht der Höchstbetrag ebenfalls nur einmal zur Verfügung und wird auf beide verteilt, je nachdem, wer welche Kosten getragen hat.

Zählt der Handwerker-Notdienst am Wochenende auch?

Ja, auch Notdiensteinsätze wie das Beseitigen einer Rohrverstopfung oder ein Schlüsseldienst in deiner Wohnung sind Handwerkerleistungen. Begünstigt sind der Arbeitslohn, Zuschläge für Nacht- oder Wochenendeinsätze und die Anfahrt, nicht aber Ersatzteile. Wichtig ist auch hier, dass du eine Rechnung erhältst und nicht bar bezahlst, sondern per Überweisung oder Karte.

Was gilt, wenn die Versicherung den Schaden bezahlt?

Kosten, die dir eine Versicherung erstattet, hast du wirtschaftlich nicht selbst getragen. Sie sind deshalb nicht begünstigt. Absetzbar ist höchstens der Teil der Arbeitskosten, den du am Ende tatsächlich selbst bezahlst, zum Beispiel wegen einer Selbstbeteiligung. Bei einem Wasserschaden mit Versicherungsleistung solltest du daher genau festhalten, welche Beträge erstattet wurden.

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